Baumdienst Koch

Herzlich willkommen auf meiner Firmenseite. 

Wussten Sie das nach dem BGB 823 Absatz 1 jeder Eigentümer verpflichtet ist seine Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden kann?

Also sind Eigentümer per Gesetz schon verpflichtet regelmäßig ihre Bäume zu kontrollieren. Die Gesetze zum Thema Baum sind die Brandenburgische Baumschutzverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz und eben die einzelnen Satzungen der jeweiligen Gemeinden. Einen festen Intervall gibt es nach der heutigen Rechtsprechung dafür nicht. Die Kontrolle muss nicht von Fachpersonal durchgeführt werden es ist aber zu empfehlen. Die Richtlinie dafür ist die FLL 2022, sollten Sie also lose Äste bemerken oder andere Schäden feststellen wäre dies der Zeitpunkt mein Unternehmen zu kontaktieren. Ich würde zum Beispiel lose Äste und Totholz entfernen oder eben zu groß gewordene Bäume in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden in der Zeit von Oktober-Februar fällen. Nicht jeder Baum kann einfach gefällt werden, meistens ist ab 60cm Umfang, gemessen auf einer Höhe von 1,30m eine Genehmigung nötig (jeder Kreis/ Kommune hat dabei eigene Baumschutzverordnungen). Auch auf dem eigenen Grundstück ist eine Fällgenehmigung notwendig. Außerdem gibt es besonders geschützte Bäume wie zum Beispiel Walnussbäume, bestimmte Eichenarten oder Platane.